Riesenärger um Rückerstattung von „Pur“-Karten

Losheim – Was als ausgelassene Sommernacht unter freiem Himmel geplant war, endete für tausende PUR-Fans in Enttäuschung. Das Open-Air-Konzert am Losheimer See fiel dem Wetter zum Opfer (wir berichtet an dieser Stelle davon). Doch nicht nur die abgesagte Veranstaltung sorgt für Gesprächsstoff, sondern auch die Frage nach der Erstattung der Ticketkosten, wie die Saarbrücker Zeitung aktuell berichtet.

Eventim, der Vorverkaufsservice, soll nach dem Bericht nämlich einen Teil der Ticketpreise einbehalten haben. Das Unternehmen argumentiere, dass diese Gebühren für erbrachte Dienstleistungen wie den Ticketverkauf anfallen. Verbraucherschützer widersprechen vehement. Sie sehen in dieser Vorgehensweise eine unzulässige Bereicherung, da die Konzertbesucher keine Gegenleistung erhalten haben. Ein früheres Urteil des Landgerichts München gab den Verbrauchern Recht und kippte entsprechenden Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Eventim. Doch den Ticketriesen interessiert das nicht, er hält an seiner Praxis fest.

Erstaunlich auch die Reaktion des Veranstalters Popp-Concerts. Wie ein Unternehmenssprecher der ‚SZ‘ mitteilte, sei der Veranstalter nicht in der Verantwortung für die Rückerstattung der Gebühren. Er weist darauf hin, dass die einbehaltenen Beträge Vorverkaufs- und Buchungsgebühren betreffen, die von Eventim erhoben wurden und nicht in den Zuständigkeitsbereich des Veranstalters fallen. Seiner Ansicht nach habe Eventim die Dienstleistung erbracht, weshalb die Gebühren nicht zurückerstattet werden.

Die Verbraucherzentrale Saarland sieht in diesem Verhalten eine klare Verbraucherabzocke und fordert eine Rückzahlung der kompletten Ticketkosten. Auch der Verbraucherzentrale-Bundesverband bereitet eine Musterfeststellungsklage vor, um rechtlich gegen diese Praxis vorzugehen.

Für die betroffenen PUR-Fans bleibt nur die Hoffnung, dass sie ihr Geld zurückbekommen und dass solche Fälle in Zukunft vermieden werden. Der Vorfall zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, sich vor Vertragsabschlüssen gründlich über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren und sich im Zweifelsfall an Verbraucherschützer zu wenden. JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)

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