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Urteil: Polizeieinsätze bei Fußballspielen künftig zu Lasten der Vereine

Saarbrücken – In einem richtungsweisenden Urteil hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Bundesländer der Deutschen Fußballliga (DFL) nun die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei sogenannten Hochrisikospielen in Rechnung stellen können. Dies könnte die Art und Weise, wie die Sicherheitskosten bei großen Sportveranstaltungen gehandhabt werden, grundlegend verändern und steht im Einklang mit den Bemühungen um eine gerechtere Kostenverteilung zwischen öffentlicher Hand und privaten Veranstaltern.

Im Saarland prüft Innenminister Jost, ob und wie das Urteil auf Landesebene umgesetzt werden kann. Die Entscheidung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Diskussion um die Finanzierung öffentlicher Leistungen, insbesondere der Polizei, an Intensität gewinnt. Es wird erwartet, dass dieses Urteil als Präzedenzfall für andere Bundesländer dienen könnte, die ähnliche Maßnahmen in Betracht ziehen.

Das Urteil wird voraussichtlich zu einer Neubewertung der Finanzierungsmodelle für öffentliche Sicherheit bei großen Veranstaltungen führen. Die Länder könnten nun motiviert sein, eigene Regelungen zu entwickeln, die sicherstellen, dass die durch Veranstaltungen verursachten zusätzlichen Sicherheitskosten nicht vollständig von der Allgemeinheit getragen werden. Dies setzt die Veranstalter unter neuen Druck, sich an den Kosten zu beteiligen, die sie indirekt verursachen.

Politiker und Gewerkschaftsvertreter im Saarland haben bereits ihre Zustimmung zu dem Urteil ausgedrückt und drängen auf eine schnelle Umsetzung. Sie argumentieren, dass die Kosten für die Polizeiunterstützung bei großen Sportereignissen eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen und dass es fair sei, wenn diejenigen, die von den Veranstaltungen profitieren, auch einen Teil der Rechnung übernehmen. JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)

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