Polizei stoppt gefährlichen Clickbait-Raser – Straßenrennen für Reichweite?

Kaiserslautern – Auf der Suche nach Likes, Followern und digitalem Ruhm ist ein junger Autofahrer am Mittwochnachmittag offenbar deutlich zu weit gegangen: Die Spezialisten der Autobahnpolizei stoppten ein hochmotorisiertes, auffällig modifiziertes Fahrzeug, das nicht nur wie gemacht für illegale Straßenrennen aussah – sondern sogar offen dazu aufrief.

Was zunächst wie ein aufgemotzter Showwagen wirkte, entpuppte sich bei näherem Hinsehen als gefährliches Werkzeug für Reichweite um jeden Preis: Auf allen Seiten des roten Alfa Romeo Giulia (520 PS, Verkaufspreis über 100.000 Euro) war in englischer Sprache der deutlich lesbare Schriftzug zu sehen: “Race me!” – ein direkter Aufruf zu einem Straßenrennen.

Dazu prangten die Telefonnummer des Fahrers und sein Social-Media-Handle auf der Karosserie – eine Einladung an Gleichgesinnte, sich zu melden und gemeinsam auf öffentlichen Straßen zu rasen.  Am Fahrzeugheck war sogar eine massive Halterung für eine 360-Grad-Kamera montiert, offenbar um die Rennen live oder für spätere Posts aufzuzeichnen.

“Das ist kein harmloser Jugendstreich, sondern eine gezielte Aufforderung zu kriminellem Verhalten”, so ein Sprecher der Polizei. “Wer andere zu illegalen Rennen animiert und diese öffentlich auf Social Media teilt, gefährdet Menschenleben – und das alles für ein paar Likes.”

Heckscheibe

Die Autobahnpolizisten stoppten den Fahrer noch bevor es zu einem tatsächlichen Rennen kommen konnte. Zwar war die Kamera zum Zeitpunkt der Kontrolle noch nicht montiert, und es hatte sich noch kein zweites Fahrzeug dazugesellt – doch das Gesetz sieht auch eine Strafbarkeit im Versuchsstadium vor. Nun prüfen die Ermittler, ob bereits ein Verstoß gegen § 315d StGB – verbotene Kraftfahrzeugrennen – vorliegt. Schon der ernsthafte Versuch eines solchen Rennens oder dessen öffentliche Förderung kann strafbar sein.

Fahrzeugheck

Der Fahrer musste die provokanten Aufkleber und Hinweise auf sein Social-Media-Profil noch vor Ort entfernen. Zudem wurde er eindringlich über die rechtlichen Konsequenzen aufgeklärt. Ob sein mutmaßlicher “Renn-Aufruf” ein juristisches Nachspiel haben wird, hängt nun vom weiteren Verlauf der Ermittlungen ab.

Seite

Die Polizei erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass § 315d StGB weit gefasst ist: Nicht nur der klassische Fall eines Duells zwischen zwei Fahrern ist strafbar. Auch Alleinfahrten mit dem Ziel, die Höchstgeschwindigkeit auszureizen, oder die Unterstützung von Rennen – etwa durch das Blockieren anderer Fahrzeuge – können zur Anzeige führen. JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)

Übersicht Fahrzeugseite
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