
Großfahndung nach Flucht: Verurteilter Frauenmörder wieder hinter Gittern
Saarbrücken/Schmelz – Am Ende wurde der Druck zu groß! Der in Schmelz entflohene Strafgefangene (wir berichteten) hat sich gestellt. Die Landespolizeidirektion Saarbrücken teilt soeben mit: „Die Öffentlichkeitsfahndung vom 08.07.2026 nach einem entwichenen Strafgefangenen aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Saarbrücken kann zurückgenommen werden.
Die Person ist am heutigen Nachmittag eigenständig in die JVA zurückgekehrt. Die Medien werden gebeten, die personenbezogenen Daten sowie die Lichtbilder der Person in ihren Veröffentlichungen zu löschen.“
Der Mann war in Schmelz bei einer begleiteten Ausführung seinen Bewachern entkommen, seitdem fehlte von ihm jede Spur. Seit Februar 2024 hatte es für den Mann bereits elf sogenannte begleitete Ausführungen gegeben, die letzte war die zwölfte. Davor hatte es den Behörden zufolge nie Probleme gegeben. Diese Ausflüge dienen dem „Erhalt der Lebenstüchtigkeit“.
Sie werden regelmäßig durchgeführt, unter anderem, um den Kontakt der Gefangenen zu ihren Angehörigen außerhalb von Besuchen im Gefängnis zu ermöglichen. Der 44-Jährige ist ein verurteilter Frauenmörder. Er hatte mit einem Komplizen im Jahr 2010 eine 77-jährige Rentnerin in ihrem Haus umgebracht. Die wehrlose Seniorin wurde mit einem Schal stranguliert worden, es war die Tat von Einbrechern.
Bei einem weiteren Einbruch wurde der Mann dann festgenommen und es konnte ihm eine Tatbeteiligung an dem Raubmord nachgewiesen werden. Im Februar 2011 wurde er zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Auch sein gleichaltriger, aus Frankreich stammender Komplize bekam die Höchststrafe.
Ein dritter Angeklagter, der die Idee zu dem Raub hatte, aber nur draußen Schmiere stand, wurde zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
Für die Flucht, die der Mann jetzt begangen hat, kann er nicht belangt werden: Die reine Flucht aus dem Gefängnis oder vor der Polizei ist in Deutschland grundsätzlich straffrei.



