Gesichtserkennung und KI-Kameras? CDU will Videoüberwachung im Saarland aufrüsten

Saarbrücken – Kameras, die nicht nur filmen, sondern mithilfe moderner Technik bestimmte Gegenstände erkennen oder die Polizei bei der Suche nach Personen unterstützen: Die CDU-Landtagsfraktion will die Videoüberwachung im Saarland technisch weiterentwickeln. Im Zuge der derzeitigen Beratungen über das Polizeirecht sollen auch Möglichkeiten einer intelligenten Auswertung von Videobildern geprüft werden.

Nach Angaben der CDU erlaubt das saarländische Polizeirecht bereits Videoüberwachung etwa an bestimmten Kriminalitätsschwerpunkten oder bei besonderen Gefahrenlagen. Der aktuelle Gesetzentwurf sehe weitere Verbesserungen bei der Videotechnik vor. Aus Sicht der CDU fehlen bislang jedoch weitergehende Möglichkeiten, die aufgenommenen Bilder automatisiert auszuwerten.

Als Beispiel verweist der CDU-Landtagsabgeordnete Sebastian Schorr auf Bayern. Dort könne bei bestimmten Videoüberwachungsmaßnahmen Technik zur automatisierten Erkennung und Auswertung von Gegenstandsmustern eingesetzt werden. Kamerabilder könnten damit beispielsweise auf bestimmte Objekte untersucht und Polizeikräfte bei entsprechenden Feststellungen aufmerksam gemacht werden.

Noch weiter geht die Debatte bei der Gesichtserkennung. Auch diese Technologie will die CDU grundsätzlich in die Diskussion über das künftige Polizeirecht einbeziehen. Nach Darstellung der Fraktion gehe es dabei ausdrücklich nicht um eine flächendeckende oder anlasslose Überwachung der Bevölkerung. Geprüft werden solle vielmehr, ob Gesichtserkennung unter hohen rechtlichen Voraussetzungen etwa bei der gezielten Fahndung nach bestimmten Personen eingesetzt werden könnte.

„Moderne Videoüberwachung darf nicht bei der bloßen Aufzeichnung von Bildern stehen bleiben“, erklärt Schorr, der Mitglied im Innenausschuss des Landtags ist. Moderne Technik solle nach Vorstellung der CDU dort eingesetzt werden, wo sie der Polizei dabei helfen könne, Gefahren schneller zu erkennen oder gezielt nach gesuchten Personen zu fahnden.

Konkrete neue Befugnisse sind damit allerdings noch nicht beschlossen. Die CDU will entsprechende Regelungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren diskutieren und fordert dafür einen klaren rechtlichen Rahmen. Damit dürfte insbesondere die Frage, unter welchen Voraussetzungen automatisierte Bildauswertung und Gesichtserkennung zulässig wären, eine Rolle in den weiteren Beratungen spielen. JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)

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