Parkhaus-Chaos mit Folgen – warum der Fall Aumann wohl ohne Strafe endet

Neunkirchen – Mehr als ein Jahr nach der spektakulären Irrfahrt in einem Neunkircher Parkhaus zeichnet sich ab, dass der Vorfall für Oberbürgermeister Jörg Aumann wohl keine strafrechtlichen Folgen haben wird.

Hintergrund ist ein medizinisches Gutachten, das im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellt wurde und sich mit dem Zustand des Politikers zum Zeitpunkt des Geschehens befasst. Nach Informationen, die unter anderem auf Angaben des Saarländischen Rundfunks beruhen, kommt die Expertise zu einem für Aumann entlastenden Ergebnis.

Demnach gehen die Gutachter davon aus, dass die Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit des Oberbürgermeisters während der Fahrt erheblich beeinträchtigt gewesen sein könnte. Als Ursache wird eine massive Unterzuckerung genannt, die bei Menschen mit Diabetes zu gravierenden Ausfallerscheinungen führen kann. In der Bewertung heißt es, Aumann sei entweder nur eingeschränkt oder sogar vollständig schuldunfähig gewesen. Ein solcher Befund würde in der Regel dazu führen, dass ein strafrechtliches Verfahren nicht weiterverfolgt wird.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte inzwischen, dass das Gutachten vorliegt. Ob ergänzend noch eine weitere fachärztliche Einschätzung, etwa aus dem Bereich der Diabetologie, eingeholt wird, ist derzeit offen. Solange diese Frage nicht abschließend geklärt ist, gelten die Ermittlungen formal als noch nicht beendet. Inhaltlich richtet sich das Verfahren bislang auf den Verdacht der Gefährdung des Straßenverkehrs sowie auf einen möglichen Widerstand gegen Polizeibeamte.

Neunkirchens OB Jörg Aumann (Archivbild)

Der Vorfall selbst hatte sich im Sommer 2024 ereignet. Aumann war damals mit seinem Fahrzeug in einem Parkhaus unterwegs, als er mehrere geparkte Autos sowie eine Absperreinrichtung beschädigte und erheblichen Sachschaden verursachte. Einsatzkräfte beschrieben ihn anschließend als orientierungslos und auffällig apathisch, Rettungssanitäter stellten eine starke Unterzuckerung fest.

Der Oberbürgermeister entschuldigte sich später öffentlich bei den Betroffenen und erklärte, die Behandlung seiner Diabeteserkrankung angepasst zu haben. Wie es juristisch weitergeht, hängt nun davon ab, ob die Staatsanwaltschaft weiteren Klärungsbedarf sieht oder das Verfahren einstellt. JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)

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