Urteil nach tödlichen Schüssen auf Polizisten gefallen!
Völklingen / Saarbrücken – Im Verfahren um die tödlichen Schüsse auf einen Polizeibeamten in Völklingen hat das Landgericht Saarbrücken eine Entscheidung getroffen. Der 19-jährige Angeklagte wurde vom Vorwurf des Mordes freigesprochen, jedoch wegen eines besonders schweren Raubdelikts verurteilt. Gleichzeitig ordnete das Gericht seine dauerhafte Unterbringung in einer forensischen psychiatrischen Einrichtung an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nach Überzeugung des Gerichts war die Steuerungsfähigkeit des jungen Mannes zum Zeitpunkt der Tat erheblich eingeschränkt. Eine psychische Erkrankung habe dazu geführt, dass er die Situation nicht realistisch einschätzen konnte. In der Urteilsbegründung wurde ausgeführt, dass er sich in einem Zustand intensiver Angst befand und das Geschehen aus einer verzerrten Wahrnehmung heraus erlebte.
Die tödlichen Schüsse fielen im Zuge eines Polizeieinsatzes nach einem Überfall im vergangenen Sommer. Der Angeklagte gelangte dabei an eine Dienstwaffe und gab mehrere Schüsse auf den Beamten ab. Ein Sachverständiger hatte im Prozess bestätigt, dass bei dem Beschuldigten eine schwere psychische Erkrankung vorliegt, die seine Schuldfähigkeit deutlich beeinflusst habe.
Der Fall hatte weit über das Saarland hinaus für große Betroffenheit gesorgt. Nach der Tat gedachten zahlreiche Menschen des getöteten Polizisten, auch aus Politik und Gesellschaft kamen Zeichen der Anteilnahme. Das Urteil markiert nun einen wichtigen Schritt in der juristischen Aufarbeitung des Geschehens, lässt jedoch aufgrund seiner möglichen Anfechtbarkeit noch Raum für weitere Entwicklungen. JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)



