Skurriler Vorfall in Neunkirchen: Männer tragen aufgespießtes Tier durch die City

Neunkirchen: In den letzten Tagen gab es zahlreiche Anfragen zu einem kuriosen Vorfall in der Neunkircher Innenstadt. In den sozialen Medien kursieren mehrere Videos, die das Geschehen festhalten: Auf einem ersten Clip ist zu sehen, wie vier Männer einen langen Holzspieß durch eine Straße tragen. Darauf aufgespießt ist ein Tier, dessen Beine schlaff herabhängen. Passanten haben das Ganze gefilmt.

In einem zweiten, offenbar später aufgenommenen Video, sind zwei der Männer erneut zu sehen. Dieses Mal tragen sie den Holzstab wieder durch die Straßen, aber das aufgespießte Tier ist offensichtlich gegrillt worden. Das zweite Video wurde aus einem vorbeifahrenden Auto heraus gefilmt. Im Hintergrund ist ein US-Modeshop zu erkennen, wodurch der Ort des Geschehens klar wird: Die Neunkircher Innenstadt, genauer gesagt die Hüttenbergstraße.

Ein Sprecher der Neunkircher Polizei bestätigt: „Die Polizei hat seit dem Wochenende Kenntnis von den Videos. Es sind Ermittlungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet worden.“ Einige der Clips deuten darauf hin, dass das aufgespießte Tier ein Schaf ist. „Allerdings ist immer noch nicht ganz klar, ob es sich bei dem Tier tatsächlich um ein Schaf oder nicht doch einen Hund handelt“, so der Sprecher.

Die Polizei erhielt die Videos erst einige Zeit nach deren Aufnahme: „Eine anschließende Fahndung vor Ort hat dann leider nicht mehr zum Auffinden der beteiligten Personen geführt.“ Derzeit ist fraglich, ob der Vorfall strafrechtlich von Bedeutung ist. Denn laut Strafgesetzbuch sind nur die ungerechtfertigte Tiertötung sowie die rohe und quälerische Misshandlung von Tieren verboten. Ein Tier beispielsweise nach einer Betäubung zu töten, um es anschließend zu grillen und zu essen, ist durchaus erlaubt.

Die Ermittlungen laufen weiter, um zu klären, ob im vorliegenden Fall tatsächlich ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt und ob die Identität der beteiligten Personen ermittelt werden kann.

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