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Polizeibeamter wird bei Durchsetzung der Allgemeinverfügung von Hund gebissen

Im Rahmen der allgemeinen Streifentätigkeit wurden Beamte der PI Burbach am frühen Nachmittag des 31.03.2020 im oberen Malstatt auf zwei männliche Personen aufmerksam, die vor einem Getränkemarkt auf dem Gehweg saßen und Bier konsumierten.

Nach einer ersten Belehrung und dem Hinweis auf die Allgemeinverfügung verließen die Personen widerwillig die Örtlichkeit. Bei einer Nachkontrolle (15 Minuten später) stellten die Beamten schließlich fest, dass sich beide Personen wieder vor dem Getränkemarkt befanden. Während eine Person dem Platzverweis nachkam, äußerte die zweite Person, dass sie bleiben würde.

Die Androhung von Zwangsmaßnahmen wurden mit einem Lachen quittiert. Zur Untermauerung der polizeilichen Maßnahme wurde die Person von den Beamten in Richtung ihrer Wohnanschrift geschoben. Als der 53-jährige Saarbrücken die Beamten angriff, wurde die Person zu Boden gebracht und fixiert. Im Zuge dieser Handlung biss der Pudel des Beschuldigten in den linken Arm eines Polizeibeamten.

Dieser wurde hierbei leicht verletzt. Nachdem sich der Beschuldigte beruhigt und sich entschuldigte hatte, wurde er entlassen und begab sich zu seiner Wohnanschrift.

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