Wieder Welker: Hat der Noch-GIU-Chef die Mitglieder von „Die Partei“ bestochen?
GIU-Geschäftsführer Martin Welker gerät in den Fokus der Ermittlungen im mutmaßlichen Korruptionsskandal im Saarbrücker Stadtrat. Wie die ARD berichtet, wirft die Generalstaatsanwaltschaft Welker Bestechung vor. Konkret geht es um den Vorwurf, dass bei der Abstimmung zur Erweiterung der Fußgängerzone am St. Johannermarkt Stimmen der Stadtratsfraktion der Satirepartei „Die Partei“ gekauft wurden. Laut SR-Informationen sollen sie mit 800 Euro geschmiert worden sein. Die Ermittler haben am Dienstag die Fraktionsräume von „Die Partei“ im Rathaus sowie die Wohnungen der beiden mutmaßlich Bestochenen durchsucht (wir berichteten hier davon).
Die Beschuldigten weisen die Vorwürfe zurück. Welker nennt den Verdacht an den Haaren herbeigezogen und nicht einmal eines Dementis würdig. „Die Partei“ vermutet satirisch eine Verwechslung mit der FDP. Die Ermittler nehmen den Fall jedoch ernst, da Abgeordnetenbestechung das Vertrauen in die Demokratie zerstöre. Juristisch ist das Ganze dementsprechend von hoher Bedeutung, da die Ermittlungen vom Generalstaatsanwalt geführt werden und der Durchsuchungsbeschluss vom Oberlandesgericht kommt.
Welker ist ein ehemaliger Vertrauter des Saarbrücker Oberbürgermeisters Uwe Conradt (CDU) und bekannt als umstrittener Stadionmacher. Er soll die beiden Ratsmitglieder bestochen oder dies zumindest versucht haben, getarnt über eine leere Werbeseite im Satiremagazin der Fraktion – dem „UWE“, in dem der Oberbürgermeister, aber auch Welker, immer wieder durch den Kakao gezogen werden.

Die Spezialermittler wollen nicht verraten, wie sie auf die Spur der mutmaßlichen Abgeordnetenbestechung gekommen sind. Die Rede ist von einem „durch bestimmte Tatsachen konkretisierten Verdacht“. Es wird vermutet, dass im Rahmen anderer Ermittlungen gegen Welker, auf dessen Dachboden 400.000 Euro Bargeld gefunden wurden (wir berichteten an dieser Stelle davon), verdeckte Maßnahmen durchgeführt wurden.
Die Durchsuchung der Fraktionsräume und Wohnungen der Beschuldigten durch die Ermittler soll dazu beitragen, die Hintergründe der Bestechung aufzuklären. Das Oberlandesgericht sah die Verhältnismäßigkeit dieser Aktion als gegeben an, da die Unabhängigkeit von Mandatsträgern von hohem öffentlichen Interesse sei.