Energie SaarLorLux am Pranger – Energiekartellbehörde eingeschaltet

Saarbrücken – Die Verbraucherzentrale Saarland wendet sich im Streit um die Fernwärmeverträge in Saarbrücken an die saarländische Energiekartellbehörde. Grund dafür ist die Weigerung des Energieversorgers Energie SaarLorLux, die kurzfristigen Kündigungen der Fernwärmeverträge zurückzunehmen.

Die Verbraucherzentrale fordert eine Prüfung mehrerer strittiger Punkte, darunter die Rechtmäßigkeit der Kündigungsfristen, die Preisgestaltung und der Verdacht, dass der Versorger seine Monopolstellung ausnutzt. Die Kartellbehörde soll nun klären, ob die Preiserhöhungen und das Verhalten des Anbieters gerechtfertigt sind.

Martin Nicolay, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale, kritisiert insbesondere die vierwöchige Kündigungsfrist und die Preissteigerungen, die laut der Verbraucherzentrale nicht im Einklang mit den tatsächlichen Produktionskosten stehen. Während Gas- und Strompreise nur teilweise an die Kunden weitergegeben wurden, unterlagen die Fernwärmepreise ständigen Schwankungen. Es wird vermutet, dass die Preisgestaltung auf ein Ausnutzen der Monopolstellung hindeuten könnte, um andere Geschäftsbereiche wettbewerbsfähig zu halten.

Zudem stellt die Verbraucherzentrale die Frage, ob die Preissteigerungen angesichts des gesunkenen Fernwärmeabsatzes und steigender Gewinne gerechtfertigt sind. Zwischen 2021 und 2023 sollen sich die Renditen des Unternehmens stark verbessert haben, obwohl der Absatz um 20 Prozent zurückging.

Die Verbraucherzentrale fordert Klarheit über das Vorgehen des Energieversorgers, da Fernwärme eine zentrale Rolle bei der Wärmewende spiele und das Vertrauen der Verbraucher in diese Versorgungsform von entscheidender Bedeutung sei. JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)

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