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Kurios – 74-jähriger mit angeblichem Krankenfahrstuhl unterwegs

Am  Montagnachmittag, dem 17.02.2014, wurde eine Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Nohfelden-Türkismühle auf einen Pkw aufmerksam, welcher in Nonnweiler geführt wurde.

Es handelte sich um einen handelsüblichen Pkw, der jedoch nur mit einem Versicherungskennzeichen versehen war. Nach rückwärts und zu den Seiten war der Pkw als langsames Fahrzeug bis 25 km/h gekennzeichnet. Die von den Kontrollbeamten getroffenen Feststellungen ergaben, dass der 74 Jährige Fahrer, welcher gleichzeitig auch Halter ist, seinen Pkw seit 2011 als Krankenfahrstuhl  haftpflichtversichert hat.

Eine Betriebserlaubnis für den „Krankenfahrstuhl“ liegt nicht vor. Keine der in der Fahrzeugzulassungsverordnung genannten Anforderungen an einen Krankenfahrstuhl traf auf den geführten Pkw zu (nicht einsitzig; zu schwer; zu schnell; zu breit; kein Elektroantrieb).

Der Fahrer hat zudem keinerlei Behinderung und keinen anerkannten Behinderungsgrad. Der angehaltene „Krankenfahrstuhl“ unterliegt wegen seiner Bauart der Zulassungspflicht und ist zudem fahrerlaubnispflichtig. Den Fahrer, der nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, erwartet jetzt eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen Verstößen gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und die Abgabenordnung.

Offenbar hat der Mann den Pkw seit drei Jahren in der beschriebenen Art und Weise im öffentlichen Straßenverkehr gebraucht. Die Anmeldung zum „Krankenfahrstuhl“ dürfte im vorliegenden Fall erfolgt sein, um die Steuerpflicht zu verschleiern und ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug vorzutäuschen.

[accordions ][accordion title=“Hinweis“ load=“hide“]Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Mitteilung der saarländischen Polizei.[/accordion][/accordions]

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