Verkehrsunfall durch umgewehtes Verkehrszeichen auf der B423

Gegen 05:35 Uhr befuhren 2 Pkw-Fahrer die B 423 aus Richtung Webenheim in Richtung Einöd. Auf der Strecke überfuhren beide ein Verkehrszeichen mit Haltpfosten, welches durch den herrschenden starken Wind auf die Fahrbahn geweht worden war.

An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden. In diesem Zusammenhang wird an die in der Straßenverkehrsordnung verankerte Verpflichtung zum Fahren auf Sicht, auf schmalen Fahrbahnen gar auf halbe Sicht, hingewiesen.

Rechnen Sie bei derartigen Wetterlagen mit Gegenständen auf der Fahrbahn und richten Sie Ihre Geschwindigkeit entsprechend ein.

Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Mitteilung der saarländischen Polizei. 

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