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Flugbeschränkungszonen für Drohnen am Kraftwerk Ensdorf

Am kommenden Sonntag gelten rund um das Kraftwerk Ensdorf strenge Flugbeschränkungen für Drohnen. In Vorbereitung auf geplante Sprengungen sowie zum Schutz besonders sensibler Einrichtungen wird der Betrieb privater Drohnen in diesen Bereichen untersagt. Diese Regelung basiert auf der Luftverkehrsordnung (LuftVO).

Verstöße gegen diese Vorschriften werden rigoros verfolgt und können ernsthafte strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Laut § 315 des Strafgesetzbuches stellt ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden kann.

Die Behörden rufen alle Drohnenpiloten zur gemeinsamen Verantwortung auf. „Wir möchten keine Risiken für Mensch und Umwelt eingehen. Lassen Sie uns gemeinsam für die Sicherheit im Luftraum sorgen und die geltenden Regeln respektieren,“ so der Appell der Verantwortlichen.

Diese Maßnahmen dienen nicht nur der Sicherheit der geplanten Operationen, sondern sollen auch gewährleisten, dass keine unvorhergesehenen Zwischenfälle den Ablauf stören oder Menschen gefährden. Alle Drohnenbesitzer werden daher gebeten, sich strikt an die festgelegten Beschränkungen zu halten und die No-Fly-Zone am Kraftwerk Ensdorf zu respektieren.

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