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Falsche Angaben zur Person verhinderte Verhaftung nicht

Saarbrücken – Am Samstag, den 07.07.2018, wurde ein 30 jähriger Armenier von der Bundespolizei am Hauptbahnhof in Saarbrücken verhaftet. Aufgefallen war der Mann, als er in alkoholisierten Zustand Frauen ansprach.

Da er keinerlei Ausweispapiere mit sich führte, wurde er zur Feststellung seiner Personalien zur Dienststelle verbracht. Dort gab er zwar den richtigen Namen, jedoch ein abweichendes Geburtsdatum an.

Da die Beamte Zweifel an den Angaben hatten, wurde er erkennungsdienstlisch behandelt. Es stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Saarbrücken den 30-Jährigen wegen gewerbsmäßiger Bandenhehlerei und Diebstahl mit Haftbefehl suchte.

Weiter wurde in seinem Fahrzeug eine geringe Menge von Rauschgift gefunden.  Nachdem die Verfahren wegen Verstoß gegen das BtmG und falscher Namensangabe eingeleitet waren und er den haftbefreienden Betrag in Höhe von 1073 EUR entrichtet hatte, wurde er auf freiem Fuß belassen.

Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Mitteilung der saarländischen Polizei.

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