Platzverweis für Lebensgefährten bei Nalbach

Nalbach. Zum wiederholten Mal innerhalb der letzten Monate war eine Funkstreife am Dienstabend in Sachen häusliche Gewalt in Nalbach bei einer Lebensgemeinschaft tätig, wobei der 38-jährige Mann seine Lebensgefährtin wieder misshandelt hatte.

Gegen den Mann, der stark unter alkoholischer Beeinflussung stand, wurde ein Wohnungsverweis für rund eine Woche von der Polizei ausgesprochen und sein Wohnungsschlüssel einbehalten.

Erst im Februar war er, nach dem er seine Lebenspartnerin getreten und misshandelt hatte, für zehn Tage der Wohnung verwiesen worden, wobei er auch damals unter Alkoholeinfluss stand.

Durch die Wohnungsverweisung sollen die Geschädigten in die Lage versetzt werden, bei Gericht einen Beschluss nach dem Gewaltschutzgesetz zu erwirken.

Dort ist es möglich, dem Aggressor durch den Beschluss des Amtsrichters einen Wohnungsverweis bis zu sechs Monaten erteilen zu lassen.

[accordions ][accordion title=“Hinweis“ load=“hide“]Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Mitteilung der saarländischen Polizei.[/accordion][/accordions]

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